Erweiterte Möglichkeit zur Erfüllung von GLÖZ 8 im Jahr 2024

Datum 22.03.2024

Für das Jahr 2024 erhalten die Landwirtinnen und Landwirte die Möglichkeit, die zur Erfüllung von GLÖZ 8 geforderten 4 % nicht-produktiver Ackerflächen nicht ausschließlich durch Ackerbrachen und Landschaftselemente zu erbringen.